Umgang mit Abfällen VeVA

Wird eine Hochvolt-Batterie als Abfall deklariert, so soll VeVA sicherstellen, dass Abfälle nur an geeignete Entsorgungsunternehmen übergeben werden. Sie regelt u.a.:

  • den Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen
  • den grenzüberschreitenden Verkehr mit allen Abfällen

Unter anderem wird geregelt, welche Abfälle zur Entsorgung entgegengenommen werden sollen, wie sie bei der Entgegennahme kontrolliert werden sollen und wie sie entsorgt werden sollen. Die kantonale Behörde erteilt eine Bewilligung, wenn aus dem Gesuch hervorgeht, dass das Entsorgungsunternehmen in der Lage ist, die Abfälle umweltverträglich zu entsorgen. Sie legt in der Bewilligung insbesondere fest:

  • welche Abfälle entgegengenommen werden dürfen, und wie sie zu entsorgen sind.
  • welche Auflagen für eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle einzuhalten sind, insbesondere Mengenbeschränkungen, Einsatz bestimmter Anlagen und Einrichtungen, Beizug von Fachleuten.

Um den Abfall «Lithium-Ionen Batterie» anzunehmen, zwischenlagern, weiterleiten oder aufzubereiten, braucht es eine Bewilligung der kantonalen Behörde und eine VeVA Betriebsnummer.