Strassentransport, ADR/SDR

Hochvolt-Batterien (Lithium-Ionen-Batterien) sind ein Gefahrgut und unterliegen der ADR/SDR Regelung

Hochvolt-Batterie unter der Freigrenze < 333kg
Erleichterte Vorschriften

Hochvolt-Batterie über der Freigrenze > 333 kg

  • Umfangreiche Transportvorschriften
  • Notwendig ist ein Gefahrgutbeauftragter GGB gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV

Verantwortung

  • Bestellung eines Gefahrgubeauftragten GGB
  • Instruktion der Mitarbeiter
  • Anmeldung beim kantonalen Amt
  • Die Sicherstellung der Umsetzung der ADR liegt beim Geschäftsführer

Lithium-Ionen-Batterien sind ein Gefahrgut nach UN 3480