Abfallverantwortung / ChemRRV

Rücknahmepflicht
Händlerinnen, die Gerätebatterien abgeben, müssen Gerätebatterien in jeder Verkaufsstelle von Verbraucherinnen unentgeltlich zurücknehmen.
Händlerinnen, die Fahrzeug- oder Industriebatterien abgeben, müssen in jeder Verkaufsstelle die Arten von Batterien, die sie dort im Sortiment führen, von Verbraucherinnen unentgeltlich zurücknehmen

Die Entsorgung von Hochvolt-Batterien aus Fahrzeugen erfolgt in der Schweiz gemäss der CHemRRV zu Lasten des Importeurs. Dies betrifft gleichermassen die:

  • Markenimporteure
  • Direktimporteure
  • Privatimporteure
  • Innländische Batteriehersteller