Abfallverantwortung / ChemRRV
Rücknahmepflicht
Händlerinnen, die Gerätebatterien abgeben, müssen Gerätebatterien in jeder Verkaufsstelle von Verbraucherinnen unentgeltlich zurücknehmen.
Händlerinnen, die Fahrzeug- oder Industriebatterien abgeben, müssen in jeder Verkaufsstelle die Arten von Batterien, die sie dort im Sortiment führen, von Verbraucherinnen unentgeltlich zurücknehmen
Die Entsorgung von Hochvolt-Batterien aus Fahrzeugen erfolgt in der Schweiz gemäss der CHemRRV zu Lasten des Importeurs. Dies betrifft gleichermassen die:
- Markenimporteure
- Direktimporteure
- Privatimporteure
- Innländische Batteriehersteller