Strassentransport, ADR/SDR
Hochvolt-Batterien (Lithium-Ionen-Batterien) sind ein Gefahrgut und unterliegen der ADR/SDR Regelung
Hochvolt-Batterie unter der Freigrenze < 333kg
Erleichterte Vorschriften
Hochvolt-Batterie über der Freigrenze > 333 kg
- Umfangreiche Transportvorschriften
- Notwendig ist ein Gefahrgutbeauftragter GGB gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV
Verantwortung
- Bestellung eines Gefahrgubeauftragten GGB
- Instruktion der Mitarbeiter
- Anmeldung beim kantonalen Amt
- Die Sicherstellung der Umsetzung der ADR liegt beim Geschäftsführer
Lithium-Ionen-Batterien sind ein Gefahrgut nach UN 3480